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Was kostet eine Scheidung?
Der Streitwert bestimmt sich nach dem Einkommen der Ehegatten, im Einzelfall auch nach deren Vermögen.
Haben die Ehegatten ein Einkommen von € 4.000 netto zusammen, liegen die Anwaltskosten bei € 2.000 und die Gerichtkosten bei € 700.
Liegt das Einkommen beider Ehegatten zusammen über € 4.000 erhöhen sich die Anwalts- und Gerichtskosten, liegt es darunter, reduzieren sie sich.
Die Kosten steigen aber nicht im gleichen Maße wie das Einkommen.
In der Regel liegen die durchschnittlichen Scheidungskosten ungefähr bei € 2.900 im Falle einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt.
Werden daneben noch notarielle Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen getroffen, kommen noch Anwaltskosten und Notarkosten dazu.
Die Anwaltskosten können sich in diesem Fall auch nach einem Stundensatz richten, weil der Anwalt hier keiner gesetzlichen Preisbindung unterliegt und daher seine Gebühren frei vereinbaren kann.
Wer sich vor Gericht streiten will, zahlt ein Vielfaches.
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Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Rechtsanwalt für einvernehmliche Scheidungen in Mannheim
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