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Verwendung der VOB/B gegenüber einem Verbraucher: Keine Verkürzung der Verjährungsfrist auf vier Jahre gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B – das wird immer wieder übersehen!
Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 entschieden hatte, dass die Bestimmungen der VOB/B bei Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auch dann der Klauselkontrolle unterliegen, wenn die VOB/B als Ganzes in den Vertrag einbezogen wurde, reagierte der Gesetzgeber entsprechend mit dem Forderungssicherungsgesetz zum 01.01.2009 und schafft seinerseits die Privilegierung der VOB/B von der AGB-Inhaltskontrolle bei Verwendung gegenüber einem Verbraucher ab.
In dem Zuge wurde § 309 Nr. 8 Buchstabe b), Doppelbuchstabe ff) BGB neugefasst. Danach kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nachteil eines Verbrauchers eine „Erleichterung der Verjährung“ von Ansprüchen gegen den Verwender wegen eines Mangels an einem Bauwerk gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht mehr wirksam vereinbart werden.
Die in § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B – einer Allgemeinen Geschäftsbedingung – vorgesehene vierjährige Verjährungsfrist kann mithin anstelle der im Gesetz geregelten fünfjährigen Verjährungsfrist nicht mehr wirksam vereinbart werden.
Durch die Aufhebung der Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber einem Verbraucher scheitern bei der Inhaltskontrolle auch eine Reihe weiterer Regelungen der VOB/B an § 307 BGB, weil sie den Verbraucher gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen des BGB unangemessen benachteiligen.
Rechtsanwalt Lothar Lachner, Köln
27. Juni 2023 Baurecht, Planungsrecht
VgV-Änderung: Bundesrat macht Weg für Änderung der VgV frei. In Kürze müssen tausende Planungsaufträge mehr EU-weit ausgeschrieben werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2023 mehrheitlich der „Verordnung der Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („
24. April 2013 Baurecht
Der Abbruch einer Stützmauer an der Grenze zu einem Nachbargrundstück, der dazu führt, dass das angrenzende Grundstück seinen Halt verliert, verstößt als solcher nicht gegen § 909 BGB. Der Abbruch einer Stützmauer kann nicht mit einer „Vertiefung“ im Sinne von § 909 BGB gleichgesetzt werden. 2. Auch das sog. nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis
15. Mai 2013 Baurecht
In einem Urteil vom 15. November 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie unwirksam sind, wenn sie an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Energieliefervertrag, der unter der auflösenden Beding
28. Juni 2013 Baurecht
Achtung Subunternehmer: Hat der Auftraggeber an den Hauptauftragnehmer gezahlt, muss dieser auch an den Nachunternehmer Zahlung leisten. In seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf hingewiesen, dass § 641 Abs. 2 BGB, der die sogenannte Durchgriffsfälligkeit regelt, nicht voraussetzt, dass zwischen den Arbeiten des Nachunterneh
OLG Brandenburg zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in einem vorgedruckten Vergabeverhandlungsprotokoll, welches ausfüllungsbedürftige Leerräume enthält, die handschriftlich ausgefüllt sind und nach dem die Höhe der Vertragsstrafe „ … maximal insgesamt 5 % …“ der Nettoauftragssumme beträgt; zu den Voraussetzungen, unter denen der Anspruc
03. November 2013 Baurecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Wem gehören die Wohnungseingangstüren zur Eigentumswohnung – dem Wohnungseigentümer oder der Eigentümergemeinschaft? Mit dieser seit langem streitigen Frage hat sich der Bundesgerichtshof befasst. Danach gilt: 1. Wohnungseingangstüren in einer Wohnungseigentümergemeinschaft stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer, sie sind kein S
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