DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung vom 8.1.2015 einen über mehrere Jahre währenden Streit zwischen zwei Apothekern entschieden.
Dabei ging um die Abgabe eines rezeptpflichtigen blutdrucksenkenden Mittels ohne Rezept . Der Kläger gab einer Kundin das verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht ab, da die sie nicht über eine ärztliche Verschreibung verfügte und den Ratschlag des Klägers, den ärztlichen Notdienst zu konsultieren, nicht beherzigen wollte. Die Kundin suchte daraufhin eine in der Nähe befindliche Apotheke der Beklagten auf. Die beklagte Apothekerin gab das verschreibungspflichtige Arzneimittel der Kundin ab. Vor Abgabe hatte sie telefonisch bei einer über 140 km entfernten befreundeten Ärztin nachgefragt, ob sie das Medikament in der größtmöglichen Verpackungsgröße abgegeben dürfe. Die Ärztin kannte die Kundin nicht, wollte sie nicht sprechen und erkundigte sich nicht nach deren Vorerkrankungen. Sie wollte auch nicht vor Ort fahren und den Gesundheitszustand überprüfen, trotzdem billigte sie die Abgabe des blutdrucksenkenden Mittels. Die Nachreichung der schriftlichen Verschreibung hat in der Folge auch nicht die telefonisch kontaktierte Ärztin erteilt, sondern der behandelnde Hausarzt der Kundin.
Das Landgericht Ravensburg hatte in erster Instanz das Verhalten als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gewertet. Das OLG Stuttgart bestätigte zwar die Auffassung des Erstgerichts, dass eine Verstoß gegen die Vorschriften zur Abgabe von verschreibungspflichtigen vorliege, die Klage wies es allerdings mit der Begründung ab, dass hier ausnahmsweise kein spürbarer Wettbewerbsverstoß vorliege, da der Verstoß einmalig, versehentlich und entschuldbar gewesen sei.
Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass er die rechtliche Begründung des OLG Stuttgart zum Vorliegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelrecht für richtig erachte. Insbesondere bekräftigte er, dass der Anwendungsbereich der Regelung des § 4 Abs. 1 AMVV, der den Ausnahmefall einer Abgabe ohne Rezept regelt , nicht eröffnet sei. Die Norm wolle förmliche Hindernisse aufgrund einer Gefahrenlage überbrücken, nicht aber die Grundlage der Norm, dass nämlich vorher eine ärztliche Verschreibung aufgrund einer eigenen ärztlichen Diagnose- und Therapieentscheidung vorgelegt werden muss.
Die Beklagte habe auch schuldhaft gehandelt, da nicht etwa eine Betrachtung aus der Laiensphäre angebracht sei, sondern die Apothekerin aufgrund ihrer Ausbildung genaue Kenntnis der arzneimittelrechtlichen Vorschriften haben müsse.
Der Bundesgerichtshof hat daher einen spürbaren Wettbewerbsverstoß in dem Verhalten der Beklagten erkannt und der Klage daher im Wesentlichen stattgegeben.
BGH, Urteil vom 08.01.2015 – I ZR 123/13
09. Februar 2018 Medizinrecht
Am 18.01.18 zeigte das SWR-Fernsehen im Rahmen der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ die Reportage Operation mit Nebenwirkungen, die zum Teil in unserer Kanzlei und bei einer meiner Mandantinnen gedreht wurde. Den hochinteressanten Beitrag nehme ich zum Anlass, das Thema nochmals aus juristischer Sicht und aus unserem Anwaltsalltag heraus zu beleu
21. Mai 2015 Medizinrecht
In der Praxis zeigt es sich immer wieder, dass das von den Versicherern angebotene Rehamanagement für alle Beteiligten hilfreich und von großem Nutzen ist. Es sorgt dafür, dass das verletzte Opfer eines Unfalles oder eines Behandlungsfehlers die optimale ärztliche Behandlung erhält. Es unterstützt den Geschädigten dabei, eine auf seine Bedürfnisse zugeschni
30. Mai 2018 Medizinrecht
In der vergangenen Woche besuchten Rechtsanwältin Melanie Mathis und Rechtsanwalt Sven Wilhelmy eine Pflegeeinrichtung des Vereins Patienten im Wachkoma e.V. in Bergneustadt im Bergischen Land. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Lebensqualität von Wachkoma-Patienten zu verbessern. Die Therapie setzt da an, wo in anderen Häusern der
03. Februar 2014 Medizinrecht, Verkehrsrecht
Unser Anwaltsbüro ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen für Personenschäden nach Unfällen und durch ärztliche Behandlungsfehler. Mit unserer Arbeit möchten wir unseren schwerstgeschädigten Mandanten einen finanziellen Ausgleich für das erlittene Leid verschaffen. Zwar kann auch eine noch so hohe Entsc
28. Juli 2014 Medizinrecht
Versucht ein Autofahrer, mit seinem Auto einen mit einem Andreaskreuz gekennzeichneten unbeschrankten Bahnübergang zu überqueren und stößt er dabei mit einem Güterzug zusammen, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Klage des betroffenen Autofahrers mit der Begründung zurückgewiesen, er habe das Vorfahrtsrecht des Zug
16. September 2014 Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Wer unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, stellt für sich und andere eine große Gefahr dar und macht sich außerdem strafbar. Eine Promillegrenze gilt bekanntlich nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer, bei denen ab 1,6 Promille rechtlich von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. Rechtsanwältin Ines G
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.