0 0 Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider Kanzlei RAe Schöller & Dr. Schneider Partnerschaft mbB Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arzthaftungsrecht Arztrecht Medizinrecht Mietrecht Mietrecht (Gewerbe) Mietrecht (Wohnungen) Ordnungswidrigkeitenrecht Pachtrecht Strafrecht Strafverfahrensrecht Straßenverkehrsrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Bürozeiten Montag 08:00 - 18:00 none - Dienstag 08:00 - 18:00 none - Mittwoch 08:00 - 18:00 none - Donnerstag 08:00 - 18:00 none - Freitag 08:00 - 16:30 none - 0511/72894-70 0511/72894-99 DrSchneider@Schoeller-DrSchneider.de www.Schoeller-DrSchneider.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. 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B. im Rahmen des Fachlehrgangs Versicherungsrecht für die DeutscheAnwaltAkademie. Veröffentlichungen Schneider, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 2: Verkehrszivilrecht, 8. Auflage 2020;Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Auflage, München 2018, Bearbeiter der §§ 5, 6, 14, 17 I - VIII und X - XIX, 20 ARB 2010;Schneider, Rechtsschutzversicherung für Anfänger, 2. Auflage, München 2017; Kapitel 'Rechtsschutzversicherung' in van Bühren (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017;Kapitel 'Sachschaden' und 'Rechtsschutzversicherung' in Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 37. Ergänzungslieferung August 2017; 'Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung', NJW 2022, 2161ff.;'Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung', NJW 2021, 2173ff.;'Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung bis Frühjahr 2020', NJW 2020, 2158ff.;'Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung bis Frühjahr 2019', NJW 2019, 2067ff.;'Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung bis Frühjahr 2018', NJW 2018, 2169ff.;'Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung bis Frühjahr 2017', NJW 2017, 2160ff.;'Die bei fiktiver Abrechnung von Reparaturkosten maßgeblichen Stundenverrechnungssätze nach der Entscheidung des BGH vom 20.10.2009', in: zfs 2010, 8ff.;'Die sofortige Fälligkeit des Reparaturaufwandes vor Ablauf der Sechsmonatsfrist nach der Entscheidung des BGH vom 18.11.2008' in zfs 2009, 69ff.;'Personenschadensmanagement aus Sicht des Geschädigten', in: zfs 2008, 303ff.;'Rechtsschutzversicherung: Leistungserstattung bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat', in: zfs 2008, 249ff.;'Der Begriff der ´gütlichen Erledigung´ in der Rechtsschutzversicherung', in: VersR 2004, 301ff.'Die Subsidiaritätsklausel in der Rechtsschutzversicherung nach den ARB 94 und 2000', in: VersR 2001, 796ff. Kanzlei RAe Schöller & Dr. Schneider Partnerschaft mbB weitere Anwälte der Kanzlei: RAin Marie Struwe 3885 52.4388599,9.7411101 Standort Ostpassage 11 30853 Langenhagen Niedersachsen / Deutschland 0511/72894-0 0511/72894-99Kanzlei@Schoeller-DrSchneider.dewww.Schoeller-DrSchneider.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider ×