DeutschEnglish 0 0 Rechtsanwältin Sarah Rothkopf Kanzlei Sarah Rothkopf zu den Beiträgen Rechtsgebiete Familienrecht Mietrecht Nachbarschaftsrecht Straßenverkehrsrecht Verkehrsrecht Wohnungseigentumsrecht Bürozeiten Montag 09:00 - 13:00 14:00 - 17:00 Dienstag 09:00 - 13:00 14:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 13:30 none - Donnerstag 09:00 - 13:00 14:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 13:30 none - Sprachen Englisch 02421/10102 02421/292809 info@kanzlei-rothkopf.de www.kanzlei-rothkopf.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwältin Sarah Rothkopf zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwältin Sarah Rothkopf bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Bewertungslink anfordern Biografie Sarah Rothkopf Rechtsanwältin Sarah RothkopfIch (verheiratet) wurde 1985 in Düren geboren und habe in Köln studiert und anschließend das Referendariat in Aachen durchlaufen.Nach meiner Zulassung war ich als freiberufliche Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Heiliger tätig, bevor ich mich mir Herrn Heiliger in der Heiliger & Rothkopf Rechtsanwälte GbR zusammengeschlossen habe. Seit dem 01.01.2016 führe ich die Kanzlei als Sarah Rothkopf Rechtsanwaltskanzlei fort.Wenn Sie Fragen aus dem Familienrecht haben, bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie, weil bereits mein Studium wie auch das Referendariat auf diesen Tätigkeitsbereich ausgerichtet waren. Daher bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV. Seit Januar 2017 bin ich zudem Fachanwältin für Familienrecht.Ein weiteres Tätigkeitsgebiet stellt das Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht dar, hier wurde mir der Fachanwaltstitel im November 2015 verliehen.Zudem bin ich im Bereich des Arbeitsrechts sowie des Verkehrsrechts tätig. Kanzlei Sarah Rothkopf Sie waren noch nie bei einem Anwalt oder einer Anwältin? Sie sind unsicher, nach welchen Kriterien Sie “Ihren” Anwalt aussuchen sollen? Ich meine, in erster Linie sollte ich Ihnen sympathisch sein können. Machen Sie sich daher auf meiner Website www.kanzlei-rothkopf.de oder in einem persönlichen Gespräch ein Bild von mir. 1281 50.8006087,6.4786372 Standort August-Klotz-Straße 16D 52349 Düren Nordrhein-Westfalen / Deutschland 02421/10102 02421/292809info@kanzlei-rothkopf.dewww.kanzlei-rothkopf.de Impressum × Impressum - Rechtsanwältin Sarah Rothkopf Hinweise nach Telemediengesetz. Für anwaltliche Tätigkeiten: www.brak.de -> Berufsregeln Name des Diensteanbieters: (§ 5 I Nr.1 TMG) / Inhaber der Homepage Olaf Heiliger Rechtsanwalt Vertretungsberechtigte: (§ 5 I Nr. 1 TMG) Olaf Heiliger Rechtsanwalt Kontaktdaten: (§ 5 I Nr. 2 TMG) Kanzlei Heiliger August-Klotz-Str. 16c 52349 Düren Telefon: 02421 – 1 01 02 Fax: 02421 – 29 28 09 E-Mail: ra.olaf.heiliger@netcologne.de Internet: www.kanzlei-heiliger.de Angabe der Kammer und Aufsichtsbehörde: (§ 5 I Nr. 5 a TMG und § 5 I Nr. 3 TMG) Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Str. 30 50668 Köln www.rak-koeln.de Umsatzsteueridentifikationsnummer: (§ 5 I Nr. 6 TMG) DE 122312225 Berufsbezeichnung: (§ 5 I Nr. 5b TMG) Rechtsanwalt Staat der Verleihung Bundesrepublik Deutschland Haftpflichtversicherung: GHV 40/0457/4000317/520 Allianz Haftpflichtversicherung AG Postfach 80790 München Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland Für den Inhalt von verlinkten Homepages bin ich nicht verantwortlich. 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Aus Gründen des Datenschutzes und wegen der anwaltlichen Verschwiegenheit, können wir daher auch nahe stehenden Verwandten oder Ehepartnern ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Auskünfte hierüber, oder über den Stand der Bearbeitung erteilen. Wenn Sie weitere Informationen zum Datenschutz wünschen, klicken Sie bitte hier. Hinweis nach § 12a ArbGG: In Arbeitsgerichtsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes. Der Auftraggeber muß daher auch im Falle des Obsiegens die Kosten tragen, es sei denn, eine Rechtsschutzversicherung ist eintrittspflichtig. Erst in 2. Instanz werden die Kosten des Rechtsstreits entsprechend dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen gequotelt. Hinweis nach § 49 b BRAO In zivilrechtlichen Angelegenheiten sind weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen; das Honorar ist vielmehr nach einem Gegenstandswert zu berechnen. Der Honoraranspruch des Rechtsanwalts bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html. In Beratungsangelegenheiten soll der Anwalt sein Honorar mit dem Mandanten vereinbaren. Bitte sprechen Sie uns auf die voraussichtlich entstehenden Kosten an, wir helfen Ihnen gerne weiter. ×