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Immer wieder wird die berechtigte Frage an mich herangetragen, warum man überhaupt ein Testament errichten soll. Schließlich sieht doch das BGB erbrechtliche Regelungen für den Tod eines Menschen vor. Leider führt jedoch die gesetzliche Regelung nicht selten zu ungewollten, verblüffenden Ergebnissen. Will man von den gesetzlichen Regelungen abweichen, muss man eigenständig aktiv werden und ein eigenhändiges oder notarielles Testament errichten.
Ein Testament hat wichtige Vorteile:
1. Bestimmung des/der Erben oder der Erbquoten
Die gesetzliche Erbfolge sieht z.B. vor, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehegatten Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden. Überraschenderweise kann das Erbe auch den Geschwistern als gesetzlichen Erben zufallen. Oft stimmt auch die gesetzliche Regelung, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten erben, nicht mit dem letzten Willen des Erblassers überein.
2. Wunschgemäße Verteilung des Nachlasses
Nur wer zu Lebzeiten schriftlich verfügt, wer was und wieviel erben soll, kann sicher sein, dass sein Vermögen so verteilt wird, wie es seiner Absicht entspricht. Gibt es unter den potentiellen Erben aus Sicht des Erblassers eine Person, die einen bestimmten Nachlassgegenstand, beispielsweise eine Immobilie oder bestimmte Kunstgegenstände am ehesten zu schätzen wissen, so wird diese Person nur dann in den Genuss des Gegenstands kommen, wenn der Erblasser ihr in dem Testament ausdrücklich und idealerweise alleine zugewiesen wird.
3. Verhinderung von Erbengemeinschaften
Der „letzte Wille“ erspart den Hinterbliebenen die (oft schmerzliche) Auseinandersetzung um das Erbe. Der Umstand des Todes einer geliebten Person alleine bedeutet bereits einen tiefen Einschnitt in die Familie. Wenn es dann auch noch unterschiedliche Auffassungen über die Verteilung des Nachlassvermögens unter den Erben gibt, ist es mit der familiären Harmonie vorbei. Erbstreitigkeiten spalten gelegentlich ganze Familien. Unkenntnis über die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts und ein anderes, persönliches Rechtsempfinden können die Ursache dafür sein. Oft treten gerade bei der Auseinandersetzung des Nachlassvermögens innerhalb der Erbengemeinschaft jahrelang schwelende Konflikte zwischen den Familienangehörigen zu Tage.
Wer hier beizeiten Klarheit schafft, vermeidet Ärger.
4. Begünstigungen außerhalb der nächsten Verwandten
Die Besonderheiten des Einzelnen, seine familiären Beziehungen und freundschaftlichen Bindungen an andere Menschen treten bei gesetzlicher Erbfolge ebenso zurück wie die Absicht des Erblassers, etwa eine gemeinnützige Einrichtung über das Lebensende hinaus zu fördern. Die Verteilung des Nachlassvermögens außerhalb der nächsten Verwandten ist nur möglich, wenn man in einem Testament die außerhalb der Familie stehenden Liebsten ausdrücklich benennt und ihnen Vermögenswerte oder gar eine Erbenstellung zuweist.
5. Erbschaftsteuer sparen
Häufig reichen im Todesfall die erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht aus. Nur mit einem Testament können Sie die Zuteilung Ihres Nachlasses so steuern, dass die erbschaftsteuerlichen Freibeträge ideal ausgenutzt werden können.
Sie sehen: es macht in jedem Fall Sinn, sich wenigstens dahingehend beraten zu lassen, welche erbrechtlichen Folgen beim eigenen Tod eintreten und ob es möglicherweise angezeigt ist, ein Testament zu errichten.
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